Förderstiftung Musikschule Raumschaft Markdorf

Stiftung zur Förderung der Musikschule Raumschaft Markdorf e.V.

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Stiftungsidee

Die Stiftung soll den Willen der Bürgerinnen und Bürger dokumentieren, in Anerkennung der Bedeutung musikalischer Bildung für das Gemeinwohl, dauerhaft und nachhaltig die öffentliche Bildungseinrichtung „Musikschule“ in Markdorf und Umgebung zu sichern.
Sie soll durch ihre Erträge der Musikschule eine in Teilen planbare, von schwankenden Zuschüssen unabhängige Aufgabenerfüllung ermöglichen.

Stiftungszweck

§2 der Stiftungssatzung:
Zweck der Stiftung ist die dauerhafte Absicherung der gemeinnützigen Unterstützungsleistung der Stifter zugunsten der Musikschule Raumschaft Markdorf unter Wahrung der Gemeinnützigkeit. Die Erfüllung des Zweckes geschieht durch Ausschüttung der Erträge des Stiftungsvermögens an den gemeinnützigen Verein „Musikschule Raumschaft Markdorf e.V.“
Die Stiftung kann aber auch

  • direkt Förderprojekte zugunsten der Musikschule aus Erträgen oder Spenden finanzieren.
  • Spenden als Zustiftungen dem Stiftungsvermögen zuführen, wenn dies ausdrücklich vom Stifter gewünscht ist oder dem Stiftungszweck förderlich ist.

Verwendung der Stiftungserträge

Die Erträge aus der Stiftung sollen vornehmlich Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem sozialen Milieu musikalische Bildung ermöglichen, herausragende musikalische Begabungen fördern und die Ausstattung der Musikschule mit geeigneten Instrumenten, Noten und technischem Equipment unterstützen. Es können auch besondere Projekte oder Aktionen der Musikschule gefördert werden.

Unterstützen Sie die Stiftung

  • Sie investieren hierdurch dauerhaft in die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.
  • Sie stiften in Ihrer Umgebung Lebensqualität durch die Pflege lebendiger Musik-Kultur.
  • Sie verwandeln Finanzkapital in Humankapital

Zustiftung

Mit einer einmaligen oder wiederholten Zustiftung erhöhen Sie das unantastbare Stiftungskapital. Ihre Einlage wird nicht ausgegeben, sondern bleibt auf Dauer erhalten.
Lediglich die Zinserträge werden für die o.g. Zwecke verwendet.
Ihr Stifter-Interesse ist damit langfristig orientiert.

hre Vorteile als Stifter

  • Ihre Zuwendung ist im Rahmen der steuerlichen Regelungen absetzbar. Die Einsetzung der Stiftung als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer ist ebenfalls möglich.
  • Sie erhalten frei Haus Informationen über die Aktivitäten der Musikschule und der Stiftung.
  • Sie werden exklusiv zu besonderen Veranstaltungen eingeladen und werden persönlich über Konzerte der Musikschule informiert.
  • Auf Wunsch veröffentlichen wir Ihren Namen in den geeigneten Medien.

Spende

Mit einer einmaligen oder wiederholten Spende stellen Sie der Stiftung Geldmittel zur Verfügung, die diese zeitnah für besondere Zwecke, wie z.B. die Durchführung aufwändiger Projekte, bzw. besonderer Aktivitäten, oder zur dringenden Instrumentenbeschaffung verwenden kann.
Ihr Stifter-Interesse ist damit kurzfristig orientiert.

Anschrift und Bankverbindung

Förderstiftung Musikschule Raumschaft Markdorf
Schulgasse 2
88677 Markdorf
Tel.: 07544 72111
Mail: Mail an die Stiftung
Sparkasse Bodensee
IBAN: DE17 6905 0001 0024 3651 57
BIC: SOLADES1KNZ
(Achtung: Bitte vermerken Sie unbedingt
„Zustiftung“ oder „Spende“)

Als rechtsfähige Stiftung vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt am 05. Oktober 2007
unter der Nr. 15-1/0563-89 BK
und vom Finanzamt Überlingen als gemeinnützig bestätigt

Spenden an die Stiftung können auch über die Spendenplattform Betterplace.org gemacht werden:
www.betterplace.org/de/projects/12245-musik-verbindet/#widget

Vorstand

Kuratorium

Edgar Armin Sieber
N.N.
Gerhard Eberl
Barbara Härle
Andreas Kiefer
Martin Schmid