Schulgeld

Schulgeldordnungen und Schulordnung

Um die Schulgeldordnung für Schüler aus den jeweiligen Orten zu finden, klicken Sie bitte auf einen der folgenden Schulgeldordnungen:

Gültig ab 01.01.2024
Schüler aus den Gemeinden Markdorf, Bermatingen, Deggenhausertal und Oberteuringen
Schüler aus nicht fördernden Gemeinden
Allgemeines Schulgeld (Erwachsene)

Schulordnung

Satzung des Musikschulvereins

Die Teilnahme am Unterricht in der Musikschule setzt, nach Ablauf der Probezeit, eine Mitgliedschaft im Musikschulverein voraus.

Unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder die sich im Unterricht befinden, beträgt der Mitgliedsbeitrag einmalig 35 € pro Kalenderjahr.

Wenn der Unterricht gekündigt wird, wird die Mitgliedschaft im Musikschulverein damit automatisch beendet.

Wir freuen uns natürlich wenn Sie trotzdem die Musikschule weiterhin mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen.