Schulgeldordnungen und Schulordnung
Um die Schulgeldordnung für Schüler aus den jeweiligen Orten zu finden, klicken Sie bitte auf einen der folgenden Schulgeldordnungen:
Gültig ab 01.01.2025 |
Schüler aus den Gemeinden Markdorf, Bermatingen, Deggenhausertal und Oberteuringen |
Schüler aus nicht fördernden Gemeinden |
Allgemeines Schulgeld (Erwachsene) |
Die Teilnahme am Unterricht in der Musikschule setzt, nach Ablauf der Probezeit, eine Mitgliedschaft im Musikschulverein voraus.
Unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder die sich im Unterricht befinden, beträgt der Mitgliedsbeitrag einmalig 35 € pro Kalenderjahr.
Wenn der Unterricht gekündigt wird, wird die Mitgliedschaft im Musikschulverein damit automatisch beendet.
Wir freuen uns natürlich wenn Sie trotzdem die Musikschule weiterhin mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen.